NRW-Landesfonds "Alle Kinder essen mit" - Anträge können jetzt gestellt werden


Mit dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit" erhalten Kinder aus "bedürftigen" Familien, die aufgrund ihrer Einkommenslage vergleichbar mit denjenigen sind, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen Förderanspruch haben, nun auch den Anspruch auf einen Zuschuss zu Mahlzeiten, die in Kita oder Schule eingenommen werden.


Zum 1. August 2011 tritt der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" des Landes in Kraft. "Ab sofort wird kein Kind mehr aus einer einkommensschwachen Familie von der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in der Schule sowie Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ausgeschlossen", erklärte Sozialminister Guntram Schneider am 31. Juli 2011 in Düsseldorf. Der bisherige Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" läuft wie geplant zum 31. Juli 2011 aus, da die Förderung der Mittagsverpflegung in Schulen und darüber hinaus in der Kindertagesbetreuung nun grundsätzlich über das, seit Beginn des Jahres geltende, Bildungs- und Teilhabepaket läuft.

Mit dem neuen Härtefallfonds des Landes von insgesamt 3,5 Millionen Euro wird eine Lücke in diesem Bildungs- und Teilhabepaket geschlossen: Alle Kinder, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und bedürftig sind, aber dennoch nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden, können eine Unterstützung über den Härtefallfonds erhalten. Dies sind insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). "Wir wollen alle Kinder bei der Mittagsversorgung in Schulen und in der Tagesbetreuung mitnehmen. Auch diejenigen Kinder dürfen nicht zurück bleiben, die zwar keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, aber deren Eltern sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Lage befinden."

Der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" gilt zunächst für die Zeit vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2012. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass auch diesem Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt wird, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Im Unterschied zum Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich bei den Leistungen nach dem Härtefallfonds um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen. "Das Verfahren soll möglichst unbürokratisch sein und die Förderung den betroffenen Kindern schnell zu Gute kommen", erläuterte Schneider. Deshalb orientieren sich der Umfang und die Höhe der Leistungen sowie das Verfahren grundsätzlich am Bildungs- und Teilhabepaket. "Ich empfehle allen Betroffenen, sich an diejenigen kommunalen Stellen in ihrem Wohnort zu wenden, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind", empfahl Minister Schneider.

Weitere Informationen zum Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" stehen Ihnen unter www.mais.nrw.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung MAIS NRW vom 31.07.2011



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Fachtagung - Aktive Vaterschaft

10.02.2012, Essen
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS)

 


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