Aktuelles

Erste Stufe zur KiBiz Revision


Das Kabinett hat mit der Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes die erste Stufe zur Revision des so genannten Kinderbildungsgesetzes auf den Weg gebracht. Um die gestiegen Erwartungen und die gewachsenen Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen erfüllen zu können, ist eine grundlegende Revision des KiBiz dringend erforderlich gewesen. Mit dem Entwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz ist die erste Stufe dazu eingeleitet.


"Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2011 zahlen Eltern keine Beiträge mehr für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung", erläuterte Familienministerin Ute Schäfer nach dem Kabinettsbeschluss der ersten KiBiz-Revision. "Darüber hinaus wollen wir zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Betreuung von unter Dreijährigen finanzieren, die Familienzentren stärker unterstützen, mehr Elternmitwirkung ermöglichen und die Situation von Kindern mit Behinderungen verbessern, um mehr Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten."
Insgesamt stellt das Land für Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und für den U 3-Ausbau für 2011 zusätzlich rund 242 Millionen Euro zur Verfügung.

Den Text des Referentenentwurfs finden Sie als Download unter  http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=16074&fileid=46627&sprachid=1

Eine Gegenüberstellung von Gesetzentwurf und geltenden Bestimmungen finden Sie als Download unter http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=16075&fileid=46628&sprachid=1

Quelle: http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/kibiz-aenderungsgesetz/, Stand 21.04.2011


Seite drucken |




Fachtagung - Aktive Vaterschaft

10.02.2012, Essen
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS)

 


weiterlesen>